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Waldfonds

Der Waldfonds dient der Unterstützung von Waldbesitzern zur Schaffung klimafitter Wälder. Ausgelegt ist das Programm auf insgesamt vier Jahre. Alle vorhaben sind bis 30. September 2024 abzuschließen.

Der Klimawandel hat in den letzten Jahren durch extremste Wetterverhältnisse und in weiterer Folge durch Stürme, Trockenheit, Schnee und Eisbruch sowie durch die darauf folgenden Schädlingsvermehrungen dem Wald und damit den Waldbesitzern in einem bisher nicht gekannten Ausmaß zugesetzt. In Zentraleuropa hat dies zu einer Schadholzmenge in den letzten 3 Jahren von insgesamt über 300 Millionen Festmetern geführt. In Österreich überstieg die Schadholzmenge die normalen Nutzungen um Einiges und in Salzburg hat im Jahr 2019 der Schadholzanfall sogar 80% des Gesamteinschlages ausgemacht. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern und den Wald zukunftsfit zu machen, wurde auf Initiative der Landwirtschaftskammer Österreich über Präsident Josef Moosbrugger und mit Unterstützung des Österreichischen Bauernbundes die Bundesregierung überzeugt, ein Gesetz zur Etablierung eines Waldfonds auf den Weg zu bringen. Das Waldfondsgesetz ist ausgelegt, der krisengebeutelten Forstwirtschaft erhebliche finanzielle Unterstützungen zu bringen und damit die vielfältigen Wirkungen der Wälder zu sichern. Es handelt sich um ein 10 Punkte Programm, das verschiedenste Maßnahmen vorsieht.

Alle Maßnahmen im Detail

Die Maßnahmen 1 – Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen – sowie Maßnahme 2Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder – werden für die Salzburger Waldbesitzer von besonderer Bedeutung sein. Bei diesen Maßnahmen ist es möglich, für die Zukunft des Waldes wichtige Vorhaben wie Aufforstung, Kulturpflege, Kulturschutz, Bestandesumwandlung, Läuterung, Jungbestandspflege, Durchforstung in schwierigen Bringungslagen, Entwicklung des Nebenbestandes, etc. zu unterstützen. Maßnahme 3 – Abgeltung durch Borkenkäferschäden verursachten Waldverlust – kommt nur in den ganz großen Trockenheits- und Borkenkäferschadensgebieten in Oberösterreich und Niederösterreich zur Umsetzung. Die Maßnahmen 4 – Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz – bzw. Maßnahme 5 – Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen – stellen auf mögliche zukünftige Schadereignisse ab. Die Maßnahme 6 – Waldbrandprävention – zielt insbesondere auf trockenheitsgefährdete Waldgebiete ab. Über die Maßnahme 7 – Forschung zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen, die Maßnahme 8 – Forschung zum Thema „Klimafitte Wälder“ –  und die Maßnahme 9 – Verstärkte Verwendung des Rohstoffes „Holz“ -soll Holz als wertvoller nachwachsender Rohstoff verstärkt in vielen Bereichen eingesetzt werden. Die Maßnahme 10 – Förderung der Biodiversität im Wald – rundet mit dem Ziel der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen das gesamte Waldfondsgesetz sozusagen ab.

Antragstellung 3 Jahre möglich

Die Abwicklung der Unterstützung von Maßnahmen durch den Waldfonds erfolgt grundsätzlich über das Amt der Salzburger Landesregierung. Anträge können ab sofortund  in den kommenden drei Jahren elektronisch unter https://portal.tirol.gv.at/FormsWeb/fr/oesterreich/1/new?empfaengerGvOuId=AT:L5&sparte=M1 für die Maßnahmen 1 und https://portal.tirol.gv.at/FormsWeb/fr/oesterreich/1/new?empfaengerGvOuId=AT:L5&sparte=M2 für die Maßnahmen 2 eingebracht werden. Alle beantragten Vorhaben sind bis zum 31. Dezember 2024 abzuschließen. Für die Antragstellung ist eine AMA- Betriebsnummer (kann bei der AMA beantragt werden) und eine Beratungsbestätigung der Landwirtschaftskammer oder der Landesforstdirektion zwingend erforderlich. Detaillierte Informationen zum Waldfonds können auf der Homepage des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (https://www.bmlrt.gv.at/forst/waldfonds.html) oder der Homepage des Landes Salzburg (https://www.salzburg.gv.at/themen/aw/forstwirtschaft/waldfonds) abgerufen werden. Die Landwirtschaftskammer Salzburg wird mit ihren Forstberatern und in enger Kooperation mit der Landesforstdirektion alle Waldbesitzer in der Beantragung und Umsetzung der Maßnahmen nach dem Waldfonds unterstützen und beraten. Weitere Detailinformationen zu den einzelnen Förderungsmöglichkeiten werden in den nächsten Ausgaben des Salzburger Bauer und der Homepage der Landwirtschaftskammer Salzburg bekanntgegeben.