Die Bewertungsexperten der Forstabteilung LK Salzburg: Forstdirektor Dipl.-Ing. Franz Lanschützer und Dipl.-Ing. Gregor Grill ©Archiv
Mit der Hauptfeststellung der Einheitswerte werden 2014 auch die Waldflächen erfasst. Ab Ende Mai bis Herbst 2014 werden die Formulare zur Einheitswertfeststellung in mehreren Tranchen durch die Finanzämter versendet. Innerhalb von acht Wochen müssen die Formulare in Papierform – oder online bei Teilnahme an finanz online – ausgefüllt zurückgeschickt werden. Bei der Feststellung der Einheitswerte von forstwirtschaftlichem Vermögen werden grundsätzlich drei verschiedene Kategorien von Waldbesitz unterschieden. Neben Betrieben über 100 Hektar Waldfläche (Großwald) werden der Klein- (10,1 bis 100 ha) und der Kleinstwald (unter 10 ha) zur Bewertung herangezogen. Grundsätzlich gilt, dass alle Waldbesitzer zur wahrheitsgemäßen Angabe der Verhältnisse mit Stichtag 1. Jänner 2014 verpflichtet sind. Zur Vorbereitung wird jedem Grundeigentümer empfohlen, einen aktuellen Grundbuchsauszug bereitzuhalten. Dieser kann beim Bezirksgericht, beim Vermessungsamt oder bei Rechtsanwälten und Notaren bzw. bei größeren Gemeinden kostenpflichtig angefordert werden.
Kleinstwald
Der landwirtschaftliche Kleinstbesitz ohne Hofstelle bis 5 ha und/oder Kleinstwald bis 10,0 ha Waldfläche stellen einen Sonderfall in der Bewertung dar. Für solche Betriebe und/oder Waldflächen werden keine Formulare, sondern sofort ein Einheitswertbescheid auf Basis der kundgemachten bezirksweisen Hektarsätze und der dem Finanzamt bekannten Flächen ausgesendet, wenn alle erforderlichen Daten beim Finanzamt vorliegen. Falls die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes nicht stimmen sollten, können Waldbesitzer innerhalb einer Frist gegen den Bescheid berufen und die Grundlagen richtigstellen.
Kleinwald
Im Kleinwald werden bereits genauere Informationen zum Ausfüllen der Formulare benötigt. Neben dem Flächenausmaß des Waldes sind Angaben zu den vorhandenen Baumarten, den Wachstumsstufen, Bringungsverhältnissen und dem Alter der Bestände zu machen.
Großwald
Für Betriebe mit mehr als 100 ha Waldfläche werden noch detailliertere Angaben notwendig. Für Waldbesitzer der Kategorie Kleinwald und Großwald werden von der Landwirtschaftskammer Salzburg Informationsveranstaltungen angeboten. Die genauen Termine werden im „Salzburger Bauer“ und durch die Bezirksbauernkammern bekannt gegeben. Darüber hinaus ist eine Ausfüllhilfe für die Formulare, eine Anleitung zur Ermittlung der Bestandesflächen im SAGIS sowie eine Excel-Hilfstabelle zur Auflistung und Einteilung der Bestände auf der LK-Homepage, www.lk-salzburg.at, ab sofort verfügbar.
Autor:Dipl.-Ing. Gregor Grill
Downloads zum Thema Einheitswertfeststellung 2014 unter:
http://sbg.lko.at/?+Waldbesitzer-gefordert+&id=2500,2176562
http://sbg.lko.at/?+Kundmachung-Bewertungsrichtlinie-Forst+&id=2500,2193949
http://sbg.lko.at/?+Rechtliche+Grundlagen+&id=2500,,2193914,6078
http://sbg.lko.at/?+Einheitswert-Hauptfeststellung+&id=2500,,2193902