Die Verbandsorgane
Die Verbandsorgane bestehen aus dem Obmann, dem Vorstand, der Vollversammlung, dem Rechnungsprüfer und dem Schiedsgericht. In den Bezirken und in den Orten bestehen Bezirks- und Ortsgruppen. Der Verbandsobmann vertritt den Verein nach außen, er vollzieht die Beschlüsse der Vereinsorgane und ist für die Einberufung und Abhaltung der Vollversammlung verantwortlich.
Der Verbandsvorstand hat zur Unterstützung des Obmannes und der anderen Verbandsorgane einen Geschäftsführer bestellt. Die Vollversammlung findet jährlich einmal statt, sie ist das beschließende Organ des Verbandes und wählt die Verbandsorgane für die Dauer von fünf Jahren. Zwei Rechnungsprüfer überprüfen die Jahresabrechnung sowie die Geld- und Vermögensgebarung des Verbandes.
In allen Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern oder zwischen einem Mitglied und einem Vereinsorgan wird das interne Schiedsgericht angerufen. Zu diesem Zweck werden die Mitglieder des Schiedsgerichtes in der Vollversammlung gewählt. Der Verband ist ein Fachverband der Salzburger Kammer für Land- und Forstwirtschaft und arbeitet mit der Forstabteilung eng zusammen.