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Die Salzburger Jägerschaft gewährt den Waldbesitzern auch heuer eine finanzielle Unterstützung, wenn sie Wildverbiss- und Fegeschutzmittel in ihrem Wald einsetzen. Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg übernimmt dabei die Abwicklung.

Bei der Aktion wird ein Teil der Gesamtkosten rückerstattet. Der Fördersatz wird anhand der Gesamtkosten nach Vorliegen aller Belege berechnet. Antragsberechtigt sind ausschließlich Waldbesitzer, die diese Mittel in ihrem Eigenwald einsetzen und dort auch nicht jagdberechtigt sind.

Originalrechnung erforderlich

Waldbesitzer können bezahlte Originalrechnungen über Ankauf von Wildverbissschutzmittel und Fegeschutzmittel bei der jeweiligen Bezirksbauernkammer oder der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer Salzburg in der Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg, persönlich oder postalisch, einreichen. Einreichfrist ist der 2. Dezember 2024. Wichtig ist die vollständige Angabe des Namens, der Adresse und der Bankverbindung. Mit der Abgabe ihrer Rechnung erteilen Sie die Zustimmung, dass die angegebenen Daten für die Durchführung und Förderung der Kulturschutzmittelaktion gespeichert, verarbeitet, verwendet und weitergeleitet werden dürfen. Nähere Informationen finden sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lko.at. Als Wildverbiss- und Fegeschutzmittel werden ausschließlich handelsübliche Streich- und Spritzmittel gegen Wildverbiss und Fegeschäden anerkannt. Bei den Fegeschutzmitteln werden überdies Fegeschutzspiralen und klassische Baumschutzsäulen anerkannt. Nicht bezuschusst werden zum Beispiel:

  • Schutzmaßnahmen aus Metall, d.h. Zaun, Stachelbäume, etc.
  • Materialkosten wie Pflöcke, Handschuhe, Rückenspritzen, etc.
  • Mittel oder Maßnahmen gegen Schälschäden.

Fegeschäden

werden insbesondere im Frühjahr durch den Rehbock oder Hirsch verursacht. Seltene Baumarten und Mischbaumarten wie Lärche, Kiefer, Zirbe, Douglasie und Laubhölzer sind bei den Wildtieren besonders beliebt. Es können aber auch andere Baumarten gefegt werden. Wenn die Rinde junger Bäume über den Großteil des Stammumfanges mit dem Geweih „weggefegt“ wird, stirbt der Baum ab. Wenn nur Teile der Rinde gefegt werden, überlebt zwar der Baum, aber über die nun freigewetzte Holzoberfläche des Baumes dringen holzzerstörende Pilze ein. Dadurch wird der zukünftige Wert des Erdbloches vermindert. Maßnahmen gegen Fegeschäden können insbesondere bei den Mischbaumarten sinnvoll sein.

Wildverbiss

In den Wintermonaten steigt in der Regel der Verbissdruck auf die Waldverjüngung an, da das Äsungsangebot auf den landwirtschaftlichen Flächen knapp wird oder unter einer geschlossenen Schneedecke schwerer zugänglich ist. Eine nicht artgerechte Winterfütterung kann dabei zusätzlich den Verbissdruck erhöhen. Wildverbiss lässt sich im Wesentlichen in Seitentrieb- und Terminaltriebverbiss unterscheiden. Beide führen zu Zuwachsverlusten und verursachen Kosten, indem die Kulturen länger gepflegt werden müssen, bis sie dem Äser entwachsen sind. Der Verbiss des Terminaltriebes hat außerdem eine unerwünschte Zwieselbildung zur Folge. Dies könnte theoretisch mit einem Zwieselschnitt noch korrigiert werden. Die schädlichste Form des Verbisses ist sicherlich der selektive Verbiss. Bei diesem werden bestimmte Baumarten bevorzugt verbissen. Insbesondere Tanne, Eiche und andere Laubhölzer zählen dazu. Dies kann zur Entmischung führen, weil die betroffenen Baumarten durch den Verbiss auf Dauer nicht mithalten können und letztendlich ausfallen. In der Regel betrifft dies oft erwünschte Mischbaumarten, die nicht nur im Zuge des Klimawandels für die Begründung eines neuen, gesunden Mischwaldes wichtig wären.

Richtige Anwendung

Spritz- und Streichmittel sind häufig anwendungsfertig. Jedenfalls ist die Gebrauchsanleitung zu beachten. Spritz- und Streichmittel dürfen nur bei trockener Witterung aufgetragen werden. Plusgrade ermöglichen das wichtige Austrocknen und Haften des Schutzmittels vor dem nächsten Regen. Spritzmittel werden mit Hand- oder Rückenspritzgeräten ausgebracht. Sie sind zwar teurer in der Anschaffung. Ihr Ausbringen bringt neben ergonomischen Vorteilen aber auch den Nutzen, dass Seitenzweige leichter mitgeschützt werden können. Insbesondere bei der Tanne kann dies erwünscht sein. Neben dem Einsatz von Schutzmittel, liegt es aber insgesamt in der Pflicht der Jäger, jagdlich auf die jeweilige Situation zu reagieren. Biotop angepasste Wildbestände haben zum Ziel, Wald und Wild in einen schadensfreien Einklang zu bringen.

Sachkundenachweis erforderlich

Wildverbissschutzmittel werden als Pflanzenschutzmittel gelistet und unterliegen somit dem Pflanzenschutzrecht. Für den Ankauf und die Lagerung von Wildverbissschutzmittel ist daher nach der geltenden Rechtslage eine Ausbildungsbescheinigung, der sogenannte Sachkundenachweis erforderlich. Weitere Informationen erhalten sie beim LFI Salzburg unter 050/2595-3360.