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Forstwirtschaft wird nicht betrieben, um für Gottes Lohn zu arbeiten, sondern um gutes Geld damit zu verdienen. Die Möglichkeit dafür wird geschaffen einerseits durch niedrige Holzerntekosten, andererseits jedoch durch hohe Erlöse beim Holzverkauf. Hierbei kommt der richtigen Holzausformung eine entscheidende Bedeutung zu. Die rechtliche Grundlage für das Messen, Ausformen und Verkaufen von Holz bilden die Österreichischen Holzhandelsusancen. Darauf aufbauend wurden von der Landwirtschaftskammer Österreich die Broschüre „Holz richtig ausgeformt – höherer Erlös“ sowie die Broschüre „Laubholz richtig ausgeformt“ herausgegeben.

Holzlängen und Übermaß
Für Sägerundholz spricht man bei einer Länge von 4 und 5 m von Bloch. Das Doppelbloch hat eine Länge von 6 bis 10 m. Eine Länge von über 10 m bezeichnet man als Langholz. Ganz wesentlich ist das Wissen um das Übermaß bei der Längenmessung: wird kein oder zu wenig Übermaß berücksichtigt, kommt es zu teils empfindlichen Längenabzügen (mind. ½ m). Bei Nadelholz ist für Bloche und Doppelbloche 1 % der Länge zuzugeben, mindestens aber 6 cm, bei Langholz 2 % der Länge. Für Laubholz sind mindestens 1,5 % Übermaß vorgesehen. Beispiel: ein 4 m Fichten-Sägerundholzbloch muss mindestens eine Länge von 4,06 m aufweisen. Auf Grund der großen Bedeutung des Übermaßes wird jedoch empfohlen, 10 bis 15 cm Übermaß zuzugeben. Dies besonders deshalb, da die Längenmessung immer an der kürzesten Stelle erfolgt, außerdem wird am halben Fallkerb begonnen.

Stärkeklassen
Je nach Mittendurchmesser wird Sägerundholz in Stärkeklassen eingeteilt. Für den Durchmesser in Dezimeter wird dabei die jeweilige Ziffer vergeben, für die Zentimeter von 0 bis 4 der Buchstabe „a“ sowie für die Zentimeter von 5 bis 9 der Buchstabe „b“. Beispiele: 1b = 15 – 19 cm, 2a = 20 – 24 cm, 2b = 25 – 29 cm etc.

Holzmerkmale bei Sägerundholz
Kein Bloch gleicht dem anderen. Die natürlichen Unterschiede erfordern die Einstufung in eine Güteklasse: „A“ bedeutet Wertholz (meist astfreie Erdstammstücke), „B“ mittlere bis überdurchschnittliche Qualität, „C“ mittlere bis unterdurchschnittliche Qualität, „Cx“ mindere Qualität (noch für den Sägeeinschnitt geeignet) und „BR“ Braunbloch (mit nagelfester Braun- oder Weißfäule). Die wichtigsten Kriterien für die Einstufung in eine Güteklasse sind:

  1. Astigkeit: Anzahl und Durchmesser der fest verwachsenen Äste (werden vom Baum noch miternährt) und der nicht fest verwachsenen Äste (abgestorbene Äste)
  2. Abholzigkeit: Abnahme des Durchmesser zum schwächeren Stammende hin
  3. Drehwuchs: schraubenartiger Verlauf der Holzfasern um die Stammachse
  4. Krümmung: einseitig in einer Ebene oder zweiseitig in zwei Ebenen
  5. Buchs: Druckholz, verfärbte Verdichtung der Jahrringe als Reaktion auf Zug oder Druck
  6. Ringschäle: Riss entlang eines Jahrringes, häufig bei einem plötzlichen Wechsel der Jahrringbreiten
  7. Verfärbung: Abweichung von der natürlichen Farbe des gesunden Holzes ohne Festigkeits-minderung (z. B. Bläue bei Fichte, Rotstreif bei Kiefer, Wolkenkern bei Buche)
  8. Fäule: Zersetzung des Holzes durch Pilze mit zunehmendem Verlust an Masse und Festigkeit (z. B. Braunfäule an Fichte, Weißfäule an Tanne)
  9. Harzgallen: Harzeinlagerungen zwischen den Jahrringen, welche die Bearbeitung der Holz-oberfläche erschweren und die Verwendbarkeit einschränken
  10. Insektenbefall: Holzfestigkeitsverminderung durch die Bohrgänge von holzbrütenden Insekten (z. B. Nutzholzbohrer an Fichte)
  11. Risse: Entstehung durch Spannungen im Holz durch Frost, Sturm, unsachgemäße Fällung u. dgl., vermindern die Schnittholzausbeute und die Verwendbarkeit des Holzes

Industrieholz
Als Industrieholz wird Rundholz ab einem Zopfdurchmesser (Durchmesser am schwächeren Stammende) von 8 cm bei Nadel- und von 10 cm bei Laubholz bezeichnet. Dieses Holz findet in der Papier- sowie Plattenindustrie Verwendung. Man unterscheidet:

  1. Schleifholz: für Papiererzeugung, Holz muss gesund sein, ausschließlich Fichte und Tanne (helles Holz), ungespalten und frisch
  2. Faserholz: für Papier- und Plattenerzeugung, Holz muss gesund sein, Verblauung jedoch zugelassen, auch andere Baumarten als Fichte und Tanne, auch gespalten und trocken
  3. Sekundaholz: für Papier- und Plattenerzeugung, verschiedene Baumarten, nagelfeste Rotfäule zugelassen, sonst wie Faserholz

Energieholz
Energieholz wird entweder rund oder gehackt verkauft. Gemessen wird entweder in Schüttraummeter oder atro-Tonne.

Holzverkauf – Marketing
Holz wird immer auch „mit dem Auge“ gekauft, es sind daher gewisse Dinge zu berücksichtigen. So sollen beim Sägerundholz die Wurzelanläufe beigeschnitten werden, der Waldbart ist zu entfernen. Speziell bei Wertlaubholz ist die Ausformung bis maximal zum ersten Ast durchzuführen. Äste sind holzgleich abzuschneiden. Außerdem soll das Holz an der Forststraße richtig gelagert und sortiert werden, damit es keinen Schaden nimmt und ohne Schwierigkeiten abgeholt werden kann.

Nicht zuletzt: Sicherheit beim Holzverkauf
Damit es bei der Holzvermarktung nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, sind einige Aspekte von besonderer Bedeutung. Auf die Zahlungsfähigkeit der Käufer muss penibel geachtet werden, optimaler Weise ist eine Bankgarantie einzuholen. Ein wichtiges Dokument ist der Lieferschein: er beweist, wann von wem welches Holz mit welchem Transportmittel zu welchem Abnehmer gebracht wurde. Wenn möglich, sollte die Holzabfuhr persönlich überwacht werden. Bei einer Vermarktung über den Waldverband sind alle diese Dinge bereits berücksichtigt. Von allen Waldbesitzern kann diese Einrichtung mit großem Vertrauen genutzt werden, um den größtmöglichen Holzerlös zu erzielen.

 

Dipl.-Ing. Gottfried Schatteiner

Fotos: DI Alexander Zobl