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Die Salzburger Jägerschaft gewährt den Waldbesitzern auch heuer eine finanzielle Unterstützung, wenn sie Wildverbiss- und Fegeschutzmittel in ihrem Wald einsetzen.

Für die Abwicklung dieser Förderungsaktion zeigt sich die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg verantwortlich. Diese übernimmt auch die Auszahlung der Förderung. Der Fördersatz ist abhängig von der Summe der eingereichten Belege. Deshalb kann dieser erst nach Einlangen aller Rechnungen errechnet werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Waldbesitzer, die diese Mittel in ihrem Eigenwald einsetzen und dort auch nicht jagdberechtigt sind. Aus diesem Grund werden die Waldbesitzer aufgerufen, bezahlte Originalrechnungen über Ankauf von Wildverbissschutzmittel und Fegeschutzmittel an die Bezirksbauernkammer oder die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer Salzburg zu senden. Einreichfrist ist der 11. Dezember 2015. Wichtig ist die vollständige Angabe des Namens, der Adresse und der Bankverbindung (IBAN, BIC, Namen der Bank). Als Wildverbiss- und Fegeschutzmittel werden ausschließlich handelsübliche Streichmittel gegen Wildverbiss und Fegeschäden anerkannt. Bei den Fegeschutzmitteln werden Fegeschutzspiralen und klassische Baumschutzsäulen anerkannt. Nicht bezuschusst werden:
Schutzmaßnahmen aus Metall, d.h. Zaun, Stachelbäume,
Materialkosten wie Pflöcke, Handschuhe, Rückenspritzen, etc
Mittel oder Maßnahmen gegen Schälschäden.
Rechnungskopien und Lieferscheine können nicht anerkannt werden.

In der Regel steigt der Verbissdruck auf die Verjüngung im Wald in den Wintermonaten an, wenn das Äsungsangebot auf landwirtschaftlichen Flächen knapp wird oder unter einer geschlossenen Schneedecke schwerer zugänglich ist. Der Verbiss des Terminaltriebes ist mit Sicherheit die schädlichste Form. Den darauffolgend kommt es oft zur Zwieselbildung. Diese Zwieselbildung soll durch Abzwicken der überzähligen Leittriebe mit einer scharfen Astschere beseitigt werden, solange die Triebe noch dünn sind. Dabei ist ein glatter Schnitt nahe am Stamm zu führen, ohne dass eine zu große Wunde, aber auch kein Aststummel entsteht. Eine möglichst kleine Schnittwunde wird in kürzester Zeit überwallt, sodass keine holzzerstörenden Pilze eindringen können. Sind die zu entfernenden Triebe schon stärker als zwei – oder bei wüchsigen Beständen – stärker als drei Zentimeter, ist der Zwieselschnitt oft schon zu spät. Hier entsteht bereits eine größere Schnittwunde, deren Überwallung in der Regel zu lange dauert. Während dieser Phase kann über die offene Wunde die Rotfäule in das Holz eindringen. Dadurch wird insbesondere der zukünftige Wert des Erdbloches vermindert. Wurde der Zwieselschnitt übersehen, bietet es sich in dichten Beständen an, den ganzen Baum zu entfernen, um einen gesunden Nachbarn zu fördern. Voraussetzung dafür ist, dass die Verjüngung dem Äser schon entwachsen ist. Diese Maßnahme ist Teil der Dickungspflege. Das Verstreichen oder Spritzen mit Wildverbissschutzmittel verhindert von vorne herein den Verbiss und somit die angesprochene Zwieselbildung.

Die Ursache von Wildschäden kann verschiedenster Natur sein. In manchen Fällen ist es auch möglich, durch waldbauliche Eingriffe das Schadensrisiko zu senken.
Zu vermeiden sind:
Einförmige Bestände ohne Bodenvegetation
Völlige Beseitigung der Begleitvegetation, die als Äsungs- und Fegegehölz dient
Übergangslose Waldränder
Zu kleinflächige Verjüngung
Anzustreben sind:
Lockere, strukturreiche Bestände mit ausreichender Bodenvegetation
Kleinflächige Verteilung der Bestandesklassen
Natürliche Verjüngung in ausreichender Einzelflächengröße
Strauchreiche Waldränder mit entsprechenden Übergangszonen
Kultivierte Äsungsflächen, etc.

Neben dem Einsatz von Schutzmittel, liegt es aber insgesamt in der Pflicht der Jäger, jagdlich auf die jeweilige Situation zu reagieren. Biotop angepasste Wildbestände haben zum Ziel, Wald und Wild in einen schadensfreien Einklang zu bringen.

Autor:  DI Alexander Zobl